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   BVerwG, 23.03.1960 - VI C 106.57   

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BVerwG, 23.03.1960 - VI C 106.57 (https://dejure.org/1960,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1960 - VI C 106.57 (https://dejure.org/1960,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1960 - VI C 106.57 (https://dejure.org/1960,1070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen

    In Fortführung dieser Rechtsprechung ist aber festzuhalten, daß die Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Sinne des § 121 Abs. 1 LBG (F. 1954) [= § 122 Abs. 1 LBG (F. 1962) = § 115 Abs. 1 BBG] nach dem Sinn und Zweck der Regelung, diese Zeiten grundsätzlich der folgenden Beamtendienstzeit gleichzustellen, wegen Verfehlungen des Beamten nur unterbleiben kann, wenn die Dienstzeit in dem an die Vordienstzeit sich anschließenden Beamtenverhältnis gemäß § 118 Abs. 2 LBG (F. 1954) [= § 119 Abs. 2 LBG (P. 1962) = § 111 Abs. 2 BBG] nicht zu berücksichtigen ist (so für die Dienstzeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, auf dem das gemäß § 111 Abs. 2 BBG nicht zu berücksichtigende Beamtenverhältnis beruht, schon BVerwGE 10, 229 [236, 237]) oder wenn der Berücksichtigung der Vordienstzeit selbst der Grundgedanke des § 118 Abs. 2 LBG (F. 1954) entgegensteht.
  • BVerwG, 31.08.1961 - VI C 43.60

    Rechtsmittel

    Bedenken gegen diese Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 10, 229 [237]), die insbesondere für die Zeit seit dem Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes auch aus der in diesem Zusammenhange noch nicht gewürdigten Vorschrift des § 181 Abs. 6 BBG hergeleitet worden könnten, braucht hier nicht nachgegangen zu werden.
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